Wenn Sie mit Ihrem Lebenswerk ein schönes Vermögen aufgebaut haben, dann wollen Sie auch, dass Sie es möglichst ungeschmälert an Ihre Kinder weitergeben.
Damit sich der Staat nicht zu viel an Ihrem Vermögen bereichert, müssen Sie sich rechtzeitig Gedanken machen.
Sie können ja Freibeträge nutzen.
Ich führe Sie Ihnen in Kürze noch einmal vor Augen:
Ihr Ehegatte: 500.000 EUR.
Und im Erbfall Versorgungsfreibetrag von 256.000 EUR sowie Befreiung des Familienwohnheims.
Jedes Kind von jedem Ehegatten: 400.000 EUR.
Jedes Enkelkind von jedem Großelternteil: 200.000 EUR.
Alle 10 Jahre erneuern sich diese Freibeträge.
Sie sehen, Sie können durch geschickte und wiederholte Nutzung erhebliches Vermögen steuerfrei übertragen.
Auch das Einsetzen als Nießbraucher ist hier ein probates Mittel.
Aber, alles hat auch eine Kehrseite.
Sie besitzen nämlich das Vermögen nicht mehr.
Und vielleicht haben Sie zu viel aus der Hand gegeben.
Zu guter Letzt verbleibt Ihnen wahrscheinlich immer noch Vermögen.
Und dieses wird dann vererbt.
Wenn Sie dieses Vererben steuern, setzen Sie Ihr Testament auf.
Deshalb sollten Sie immer eine aktuelle Vermögensübersicht haben.
Damit Sie Ihre Entscheidungen so gut wie möglich informiert treffen können.
Natürlich gibt es auch andere Situationen, in denen die Vermögensübersicht eigentlich unverzichtbar ist.
Lassen Sie uns diese im Folgenden anschauen.
1)
Ihre Bank fordert eine Vermögensübersicht an
Möglicherweise sind Sie schon in der glücklichen – und unbedingt anzustrebenden – Situation, keine privaten Schulden mehr zu haben.
Dann sind Sie hier fein raus.
Vielleicht sind Sie aber noch in der Aufbauphase oder Ihr Unternehmen braucht Liquidität, dann wird regelmäßig auch Ihr Privatvermögen mit betrachtet.
Schön, wenn Sie Ihre Vermögensübersicht dann immer gepflegt und griffbereit haben.
Einschub:
Was haben Sie schon verschenkt und an wen ?
Mein Tipp für Sie:
Führen Sie Buch über Ihre Schenkungen.
Das steht zwar nicht in Ihrer Vermögensübersicht.
Aber wissen müssen Sie es schon.
Deshalb gibt es im Arlt`schen Vermögensordner ein extra Fach für Vorschenkungen.
Ein Blatt genügt in der Regel.
Darauf notieren Sie das Datum und wer wieviel erhalten hat.
Dabei geht es nicht um Gelegenheitsgeschenke, sondern um relevante Beträge.
Denn für die weiteren Schenkungen und Ihr Testament ist das sehr wichtig.
Wahrscheinlich wollen Sie ja niemand bevorzugen.
2)
Wenn Sie Ihr Testament erstellen oder überarbeiten
Damit Sie ein gutes und faires Testament erstellen (oder überarbeiten) können, brauchen Sie immer (!) 2 Dinge.
1. Ihre Vermögensübersicht
2. Liste Ihrer Vorschenkungen
Wenn Sie mit diesen beiden Wissensständen zu Ihrem Steuerberater oder Notar gehen und können zu ihm sagen „Bitte schön, genau so sieht es bei mir aus“ werden Sie viel schneller zu Ergebnissen kommen.
Neben ersparter Zeit führt dies auch zu mehr Sicherheit.
3)
Sie planen Schenkungen an Ihre Kinder
Sie wollen Ihren Kindern bereits zu Ihren Lebzeiten etwas geben ?
Das kann ein sehr guter Gedanke sein.
Zumindest, wenn Sie sich durch diese Schenkung nicht selber zu arm machen.
Außerdem müssen Sie, wenn Sie mehrere Kinder haben, immer auf eine Gleichmäßigkeit schauen.
Dabei hilft Ihnen Ihre Vermögensübersicht ungemein.
Sie zeigt Ihnen, neben der absoluten Höhe Ihres Vermögens auch die Struktur.
Schlussendlich darf es Ihnen nämlich nicht passieren, dass Sie nur noch Immobilien besitzen und keine Liquidität und keine Rücklagen mehr haben.
4)
Reicht es im Ruhestand ?
Die Antwort gibt Ihnen zunächst nicht die Vermögensübersicht.
Sie müssen sich Ihre Einnahmen anschauen und Ihre voraussichtlichen Ausgaben.
Sollte es hier knapp werden oder sogar nicht ausreichend erscheinen,
müssen Sie überlegen, teilweise Vermögen auszuzehren.
Was nicht schlimm ist, das gibt es vielfach.
So muss etwa ein Mietobjekt veräußert werden.
Oder Sie nehmen jedes Jahr ein Stück aus Ihrem Depot.
Es gibt auch die Möglichkeit, das Eigenheim zu veräußern und trotzdem noch dort wohnen zu bleiben.
Das sind alles Situationen und Überlegungen,
bei denen Sie Ihre Vermögensübersicht einsetzen.
4)
Reicht es im Pflegefall ?
Der Pflegefall beginnt zu Hause und endet irgendwann in einem Pflegeheim.
Wenn wir von einer 3-jährigen intensiven Pflege ausgehen,
kommt leicht ein Betrag von 100.000 EUR Eigenanteil zusammen,
vielleicht aber auch noch etwas mehr.
Es ist ja auch nicht gesagt, dass es bei 3 Jahren bleibt,
dann würde es natürlich noch mehr.
Jetzt müssen Sie den gesamten Betrag natürlich nicht in der Summe griffbereit halten.
Denn Sie haben ja auch laufende Einkünfte wie Renteneinkünfte oder Vermietungseinnahmen.
Damit reduziert sich die benötigte Summe natürlich.
Um auf der sicheren Seite zu sein, würde ich besser damit leben können,
wenn ich 100.000 EUR zur freien Verfügung an der Seite hätte.
Schauen Sie in Ihre Vermögensübersicht und sehen Sie, ob das problemlos möglich ist.
Wenn nicht, dann schauen Sie noch mal bei 3) nach.
5)
Reicht es im Notfall ?
Da machen Sie es sich ganz einfach:
Wenn Sie die Pflegesituation geprüft und durchgerechnet haben und zu dem Schluss kommen, dass es für Sie passt, dann können Sie den Notfall getrost abhaken.
Hier benötigen Sie regelmäßig weniger als im Pflegefall.
Trotzdem gilt auch hier meine Wohlfühl-Empfehlung:
100.000 EUR zur schnellen Verfügung verhelfen zu einem viel tieferen Schlaf.
Ob Sie das haben, sagt Ihnen Ihre Vermögensübersicht.
6)
Bei wichtigen Lebensentscheidungen
Es gibt einige Situationen und Entscheidungen im Leben, in denen es für Sie nützlich ist, eine Vermögensübersicht aufzustellen oder zu aktualisieren:
– beim Übergang in den Ruhestand,
– wenn Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen,
– wenn Sie Ihr Unternehmen verkaufen,
– bei Wegzug ins Ausland,
– wenn Sie Verantwortung für das Familienvermögen übernehmen,
weil Ihre Eltern älter werden.
Über alles auf dieser Seite zusammenfassend für Sie:
ändert sich Wesentliches hilft Ihnen Ihre Vermögensübersicht, (bessere) Entscheidungen zu treffen.